
Energetische Sanierung.
27.01.2022
Sichern Sie sich bis 31.12.2024 Ihren Steuervorteil!
Energetische Sanierung.
Für die Ausgaben bis zum 31.12.2024 bleibt der Steuerabsetzbetrag von 65% (50% bei Erwerb und Installation von Fenster- und Türzargen) der zulässigen Ausgaben bestehen. Die Meldung an die ENEA innerhalb 90 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten, sowie die Zahlung durch die Bank unter Angabe der Steuernummer des Auftraggebers, der Steuernummer des Begünstigten und Angabe des Gesetzestextes bleiben weiterhin aufrecht.
Wiedergewinnungsarbeiten.
Für die Ausgaben bis zum 31.12.2024 bleibt der Steuerabsetzbetrag von 50% der zulässigen Ausgaben bestehen. Alle restlichen Bedingungen (wie Aufteilung auf zehn Jahren, Zahlung nur durch Banküberweisung, Beschränkung nur auf Wohngebäuden) bleiben unverändert.