Steuerboni für energetische Sanierung.
Der italienische Staat fördert den Austausch von Fenstern durch steuerliche Abzüge. Die Steuerabsetzbeträge für Sanierungsarbeiten und energetische Maßnahmen bleiben 2026 in bisheriger Höhe bestehen.
Für Arbeiten an der Hauptwohnung lassen sich weiterhin 50 % der Kosten steuerlich absetzen. Für alle anderen Wohnungen, etwa Zweit- oder vermietete Wohnungen, liegt der Absetzbetrag bei 36 %. Die maximal förderfähigen Ausgaben bleiben bei 96.000 Euro pro Wohneinheit. Der Steuervorteil von 50 % steht ausschließlich dem Eigentümer der Hauptwohnung zu.
Neue Fenster verbessern Energieeffizienz, Raumklima und Wohnkomfort. HEISS begleitet Sie bei der Sanierung von der Fensterwahl bis zur Umsetzung.